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   BGH, 20.05.2014 - VII ZB 59/12   

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https://dejure.org/2014,15949
BGH, 20.05.2014 - VII ZB 59/12 (https://dejure.org/2014,15949)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2014 - VII ZB 59/12 (https://dejure.org/2014,15949)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2014 - VII ZB 59/12 (https://dejure.org/2014,15949)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.02.2003 - VII ZR 121/02

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Revisionsverfahrens durch

    Auszug aus BGH, 20.05.2014 - VII ZB 59/12
    Die Drittschuldnerin hat der Erledigungserklärung zugestimmt und der Schuldner hat der Erledigungserklärung nicht widersprochen, so dass über die Kosten des Verfahrens gemäß § 91a Abs. 1 ZPO nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes durch Beschluss zu entscheiden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2003 - VII ZR 121/02, BauR 2003, 1075, 1076).
  • BGH, 28.10.2008 - VIII ZB 28/08

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Verfahrens auf Bewilligung einer

    Auszug aus BGH, 20.05.2014 - VII ZB 59/12
    Grundlage der Entscheidung ist lediglich eine summarische Prüfung, bei der das Gericht grundsätzlich davon absehen kann, in einer rechtlich schwierigen Sache nur wegen der Verteilung der Kosten alle für den hypothetischen Ausgang bedeutsamen Rechtsfragen zu klären (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - VIII ZB 28/08, NJW-RR 2009, 422 Rn. 5 m. w. N.; Beschluss vom 15. September 2009 - IX ZB 36/08, ZVI 2010, 22 Rn. 3).
  • BGH, 15.09.2009 - IX ZB 36/08

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Rechtsbeschwerdeverfahrens betreffend

    Auszug aus BGH, 20.05.2014 - VII ZB 59/12
    Grundlage der Entscheidung ist lediglich eine summarische Prüfung, bei der das Gericht grundsätzlich davon absehen kann, in einer rechtlich schwierigen Sache nur wegen der Verteilung der Kosten alle für den hypothetischen Ausgang bedeutsamen Rechtsfragen zu klären (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - VIII ZB 28/08, NJW-RR 2009, 422 Rn. 5 m. w. N.; Beschluss vom 15. September 2009 - IX ZB 36/08, ZVI 2010, 22 Rn. 3).
  • BGH, 17.05.2017 - VII ZB 64/15

    Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem italienischen Titel gegen

    Nachdem die Parteien die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist über die Kosten des Verfahrens gemäß § 91a Abs. 1 ZPO nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes durch Beschluss zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2014 - VII ZB 59/12 Rn. 1; Beschluss vom 13. Februar 2003 - VII ZR 121/02, BauR 2003, 1075, 1076, juris Rn. 7).
  • BGH, 14.12.2017 - VII ZB 2/17

    Zustellung der Vollstreckbarerklärung an den Schuldner als Voraussetzung für eine

    Grundlage der Entscheidung ist lediglich eine summarische Prüfung, bei der das Gericht grundsätzlich davon absehen kann, in einer rechtlich schwierigen Sache nur wegen der Verteilung der Kosten alle für den hypothetischen Ausgang bedeutsamen Rechtsfragen zu klären (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2014 - VII ZB 59/12 Rn. 2 m.w.N.).
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